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Gibt es beim Leasing ein gesetzliches Rückgaberecht von zwei Wochen?
Beim Bike-Leasing handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung im B2B-Bereich (Business-to-Business). Vertragliche Vereinbarungen werden dabei zwischen Unternehmen und nicht zwischen einem Unternehmen und einer Privatperson geschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht, da gewerbliche Kunden hiervon ausgeschlossen sind.