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Lässt sich der mit dem Rad zurückgelegte Arbeitsweg von der Steuer absetzen?
Ja, der Arbeitsweg lässt sich auch dann von der Steuer absetzten, wenn er mit dem Rad zurückgelegt wird, denn die Entfernungspauschale kann als Teil der Werbungskosten unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Zum 1. Januar 2021 wurde die bisherige Pauschale in Höhe von 0,30 €/km befristet angehoben:
- In 2021 zunächst auf 0,35 €/km ab dem 21. Kilometer
- und für den Zeitraum von 2022 bis 2026 auf 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer
Good to know:
Pendler, deren zu versteuerndes Einkommen durch den Abzug der Pauschale unterhalb des Grundfreibetrages liegt, haben seit 1. Januar 2022 die Möglichkeit, alternativ zur erhöhten Entfernungspauschale von 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % dieser erhöhten Pauschale (max. 14 % des Betrages, der den Grundfreibetrag unterschreitet) zu beantragen.
Hinweis:
BusinessBike ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei Unklarheiten bezüglich der Versteuerung empfehlen wir unseren Kunden und BusinessBike-Nutzern daher, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.