BusinessBike vergibt Leasingverträge auf Teilamortisationsbasis mit Andienungsrecht und einer Laufzeit von 36 Monaten.
Um es etwas weniger bürokratisch zu formulieren: Unter Teilamortisationsverträge (Restwert-Leasingverträge) fallen Leasingobjekte wie beispielsweise Fahrräder, die nach Ablauf der Leasinglaufzeit nicht vollständig abbezahlt sind. Über die monatlichen Leasingraten wird lediglich ein gewisser Teil der Anschaffungs- bzw. Investitionskosten des Leasing-Bikes beglichen.
Da der Leasinggeber - also die Leasingbank - über die Vertragslaufzeit nur einen Teil der Anschaffungskosten für das Fahrrad erhält, wird zu Beginn des Leasings ein sogenanntes Andienungsrecht vereinbart. Demnach hat der Leasinggeber das Recht, dem Leasingnehmer nach Vertragsende den Restwert für das Fahrrad oder Pedelec in Rechnung zu stellen – und zwar unabhängig davon, ob das Rad zu diesem Zeitpunkt einen eventuell geringeren Marktwert aufweist.
Um den Arbeitgeber als Leasingnehmer von der Andienung zu befreien, übernimmt BusinessBike diese an dessen Stelle. Für den Arbeitgeber entfällt somit die Pflicht, die innerhalb seines Unternehmens geleasten Räder nach Vertragsende zu übernehmen. Dies erklärt auch, warum Kaufangebote gegenüber dem Arbeitnehmer als Nutzer ggf. durch BusinessBike unterbreitet werden, obwohl zuvor der Arbeitgeber Leasingnehmer und somit Vertragspartner des Leasinggebers war.