Für den Fall der Fälle: Vorteile, Umfang, Geltungsbereich und Kontaktdaten unserer Mobilitätsgarantie
Was ist die Mobilitätsgarantie?
Kurz gesagt: Die Mobilitätsgarantie sorgt dafür, dass ein Ärgernis nicht noch ärgerlicher wird. Die kostenfreie Zusatzabsicherung für jedes BusinesBike schützt während der gesamten Leasinglaufzeit vor einem Mobilitätsverlust infolge einer akuten Panne bzw. eines akuten Unfallschadens, bei Verlust des BusinessBikes durch Diebstahl, oder falls der Nutzer durch einen Unfall mit dem BusinessBike verletzt werden sollte und seine Fahrt nicht fortsetzen kann.
Welche Gefahren und Leistungen sind von der Mobilitätsgarantie abgedeckt?
Versicherte Gefahren:
Verlust der Mobilität durch
✔️ Diebstahl (Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl) des versicherten BusinessBikes
✔️ Unfallschäden
✔️ Fall-, Sturz- und Pannenschäden
✔️ Defekt oder Ausfall*
*Hinweis:
Ein nicht hinreichend geladener Akku berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie
Versicherte Leistungen
✔️ 24-Stunden-Hotline
✔️ Pick-up-Service inkl. Begleitperson und Gepäck
✔️ Mobile Pannenhilfe
✔️ Weiter- oder Rückfahrt
✔️ Vorübergehende Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrrads
Wer kann die Mobilitätsgarantie nutzen?
Bei der Mobilitätsgarantie versichert ist das jeweilige im Leasingvertrag genannte BusinessBike (Fahrrad oder Pedelec inklusive der leasingfähigen Zubehörteile und den zugelassenen Fahrradschlössern) nebst Nutzer und Begleitperson bei privaten und dienstlichen Fahrten.
Wo und wann gilt die Mobilitätsgarantie?
Die Mobilitätsgarantie gilt rund um die Uhr innerhalb des geografischen Europas und in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres:
Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark (mit Ausnahme von Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (außer den Gebieten in Übersee), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (ausgeschlossen Madeira und die Azoren), Rumänien, Russland, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (ausgeschlossen Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla), Tschechien, Türkei (ausgeschlossen der nicht europäische Teil), Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Republik Zypern
Wie kann ich den Pick-Up-Service erreichen?
Innerhalb Deutschlands erreichen Sie den Pick-Up-Service telefonisch unter 0800/9070707.
Aus dem Ausland wählen Sie stattdessen bitte die +49 (0)3222 /1091744.
Alternativ können Sie eine Panne bzw. einen Unfallschaden auch über die dafür vorgesehene
Online-Funktion melden.
Hinweis:
Bitte halten Sie für die Meldung unbedingt Ihre BusinessBike Card bereit.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Aus den Versicherungsbedingungen können sich in bestimmten Fällen Deckungsbeschränkungen ergeben. Bitte lesen Sie die in Ihren Vertragsunterlagen bzw. den Produktbedingungen enthaltenen Versicherungsbedingungen sorgfältig durch. Im Folgenden erklären wir Ihnen einige wichtige Deckungsbeschränkungen:
Pick-up-Service
• Bei selbst organisierten Transporten bis 150 € (brutto)
• Für den separaten Transport von Gepäck bis 200 € (brutto)
Mobile Pannenhilfe
• Kosten für Ersatzteile werden nicht übernommen (diese sind möglicherweise von der Vollkaskoversicherung abgedeckt)
• Bei selbst organisierter Hilfeleistung bis 50 € (brutto)
Weiter- oder Rückfahrt
• Weiter- oder Rückfahrt bis 500 € (brutto)
• Die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort
• Die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz
• Die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite BusinessBike abgeholt werden soll
Ersatzrad
• In Verbindung mit dem in Anspruch genommenen Pick-Up-Service
• Nach Absprache zwischen Nutzer und Versicherer, sowie Genehmigung durch den Versicherer
• Längstens sieben Tage und 50€ (brutto) je Tag
UPDATE für alle neuen Einzelleasingverträge mit Angebotserfassung ab 01. Mai 2024:
Klimaneutrale Mobilitätsgarantie
Sofern ein versicherter Schadenfall mit Ausfall des Bike gemeldet und weder ein Ersatzrad noch ein Weiter- oder Rücktransport in Anspruch genommen, wird so wird während der Dauer des Ausfalls ein Mobilitätsbudget in Höhe von 50 € pro Monat (maximal 350 € pro Schadenfall) für Fahrten mit ÖPNV, Taxi etc. zur freien Verfügung gestellt.
Übernachtungskosten
Ist der Schadenort mehr als 10 km vom Wohnort entfernt, so wird auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel reserviert. Übernommen werden die
Übernachtungskosten (maximal 80 € pro Nacht) für bis zu 5 Nächte bis zu dem Tag, an dem das Fahrrad wiederhergestellt ist. Wird ein Weiter- bzw. Rücktransport in Anspruch genommen, so ist die Übernahme der Übernachtungskosten auf 1 Nacht beschränkt.
Alle Details zur Mobilitätsgarantie und deren Konditionen finden Sie in unseren Produktbedingungen, die Sie sowohl hier als auch im Info-Center des Portals downloaden können.