Treten Mängel am Leasingobjekt, also dem BusinessBike an sich auf, aus denen Ansprüchen aus Gewährleistung und Garantie gegenüber dem Fachhändler resultieren, so erfolgt die Abwicklung über den Fachhändler, über den das Rad bezogen wurde. Dieser ist in derartigen Fällen erster Ansprechpartner des Arbeitnehmers als Nutzer des Bikes und kommuniziert alles Weitere an BusinessBike.
Sofern ein Austausch des Rades erforderlich ist, teilt uns der Fachhändler auch direkt die Daten des neuen Bikes mit. Der Arbeitnehmer erhält im Anschluss eine neue BusinessBike Card von uns.
Hinweise:
Sofern das BusinessBike aufgrund eines Mangels ausgetauscht werden muss, hat dies keinen Einfluss auf das bestehende Leasingverhältnis, insbesondere führt der Radtausch nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags. Auch die Leasinglaufzeit wird regulär fortgesetzt und beginnt nicht von Neuem.
Änderungen, die durch einen Schaden oder Unfall verursacht wurden, werden wiederum Gegenstand unseres Versicherungsmanagements. In diesen Fällen können Arbeitnehmer sich an einen beliebigen BusinessBike-Fachhändler wenden, der den Schaden für sie über das Portal bei uns einreicht.