Treten während der Leasings Mängel am Rad auf, aus denen Ansprüchen aus Gewährleistung bzw. Garantie gegenüber dem Fachhändler resultieren, so erfolgt auch deren Abwicklung über den Fachhändler, bei dem das Rad bezogen wurde. Dieser ist in derartigen Fällen erster Ansprechpartner des Arbeitnehmers und Nutzer des Bikes und kommuniziert alles Weitere ggf. an BusinessBike.
Sofern ein Austausch des Rades erforderlich ist, teilen Sie uns bitte die Daten des neuen Bikes über unser allgemeines Kontaktformular mit und beachten Sie dabei alle wichtigen Hinweise zur Abwicklung eines Radtausches.
Sobald wir die neuen Daten in unserem System erfasst haben, erhält der Nutzer des Bikes eine neue BusinessBike Card von uns.
Hinweise:
Sofern das BusinessBike aufgrund eines Mangels während des Leasings ausgetauscht werden muss, hat dies keinen Einfluss auf das bestehende Leasingverhältnis, insbesondere führt der Radtausch nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags. Auch die Leasinglaufzeit wird regulär fortgesetzt und beginnt nicht von Neuem.
Änderungen, die durch einen Schaden oder Unfall verursacht wurden, werden wiederum über unser Versicherungsmanagement abgewickelt. Arbeitnehmer können sich bei Vorliegen eines Versicherungsfalls an einen beliebigen BusinessBike-Fachhändler wenden, der den Schaden für sie über das Portal bei uns einreicht.
Handelt es sich hingegen um einen Mangel an einem Gebrauchtrad, das am Ende der Leasinglaufzeit durch den jeweiligen Nutzer gekauft wurde, so ist selbstverständlich BusinessBike als Verkäufer des gebrauchten Leasing-Bikes und somit als Vertragspartner des Käufers verantwortlich und für die Abwicklung zuständig. Weisen Sie einen Kunden, der mit diesem Anliegen auf Sie zukommt, daher ggf. darauf hin, sich hinsichtlich des Mangels an dem von ihm gekauften Gebrauchtrad über das allgemeine Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen.