Sachmängel während der Leasinglaufzeit
Wie das Leben so spielt, kann es natürlich vereinzelt vorkommen, dass ein Leasing-Rad einen Mangel aufweist, sodass Ansprüche aus Garantie oder Gewährleistung auf Nachbesserung, Preisanpassung oder Austausch gegenüber dem Fachhändler entstehen.
Erster Ansprechpartner für Sie als Arbeitnehmer und Nutzer des Bikes ist in derartigen Fällen stets der Fachhändler, über den Sie das Rad bezogen haben. Dieser übernimmt auch die weitere Kommunikation mit BusinessBike.
Sollte das Rad ausgetauscht werden müssen, so teilt uns der Fachhändler auch direkt die Daten des neuen Bikes mit, und Sie erhalten im Anschluss Ihre neue BusinessBike Card von uns.
Hinweise:
Sofern das BusinessBike aufgrund eines Mangels während des Leasings ausgetauscht werden muss, hat dies keinen Einfluss auf das bestehende Leasingverhältnis, insbesondere führt der Radtausch nicht zu einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags. Auch die Leasinglaufzeit wird regulär fortgesetzt und beginnt nicht von Neuem.
Änderungen, die durch einen Schaden oder Unfall verursacht wurden, werden wiederum über unser Versicherungsmanagement abgewickelt. Bitte wenden Sie sich bei Vorliegen eines Versicherungsfalls an einen beliebigen BusinessBike-Fachhändler, der den Schaden für Sie über das Portal bei uns einreicht.
Sachmängel bei am Leasingende gekauften Gebrauchträdern
Sie haben Ihr Leasing-Bike am Ende der Laufzeit gekauft und nun einen Sachmangel am Rad festgestellt? In diesen Fällen ist wiederum das Team von BusinessBike zuständig, da Sie das Gebrauchtrad am Leasingende von uns erworben haben. Nutzen Sie für eine entsprechende Meldung daher ggf. unser allgemeines Kontaktformular, um sich mit uns in Verbindung zu setzen. Alle Details zur Gewährleistungsfrist und Haftungsausschlüssen finden Sie hier.