Basics zum Leasing

Was sind Rahmen-Leasingvertrag, Einzelabruf und Überlassungsbedingungen und wer schließt eigentlich mit wem welchen Vertrag?

Der Rahmen-Leasingvertrag wird – übergreifend für alle einzelnen Leasingvorgänge (Einzelabrufe),  innerhalb des Unternehmens - zwischen dem Leasingnehmer und der Leasingbank geschlossen.  

Er bildet die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber als Leasingnehmer, der Leasingbank als Leasinggeber, der Versicherungsgesellschaft und BusinessBike als Dienstleister und beinhaltet die Rahmenbedingungen, die bei Vertragsschluss für alle Einzelleasings des Unternehmens gelten. Hierzu zählen unter anderem Formalitäten zum Leasing, zu den Vertragslaufzeiten, den Bevollmächtigten, der Versicherung und zum Datenschutz sowie Modalitäten zur Zahlungsabwicklung. 

Im Rahmenvertrag enthalten sind zudem auch die Dienstleistungsbedingungen, die wiederum zwischen dem Leasingnehmer und BusinessBike gelten. Darin werden unter anderem das Prozessmanagement, der Leistungsumfang der einzelnen Leasings, das Störfallmanagement durch BusinessBike und die Abwicklung des regulären Leasingendes eines Einzelabrufs geregelt. 

Beim Einzelabruf handelt es sich um den jeweiligen Einzelleasingvertrag für jedes Leasingfahrrad, der gemäß Rahmen-Leasingvertrag zwischen dem Leasingnehmer und Leasinggeber zustande kommt.  

Da Leasingnehmer stets der Arbeitgeber ist, muss natürlich auch die Überlassung der Leasing-Räder an dessen Mitarbeiter geregelt werden. In diesem Sinne werden die sogenannten Überlassungsbedingungen zwischen dem Arbeitgeber und dem jeweiligen Arbeitnehmer als Ergänzung des Arbeitsvertrags geschlossen. Darin enthalten sind Regeln, Rechte und Pflichten, die mit der Nutzung des Rades durch den Arbeitnehmer einhergehen.  

 

 

Sonderfall: Leasing für Selbständige 

Selbständige, die ein Fahrrad über BusinessBike leasen, sind zugleich Leasingnehmer und Nutzer. Die Leasing-Vertragswerke für Selbständige beschränken sich daher auf den zu jedem Leasing-Bike gehörigen Einzelleasingvertrag inklusive der Dienstleistungsbedingungen.