Basics zum Leasing

Was wird in den Überlassungsbedingungen geregelt?

Die Überlassungsbedingungen (auch „Überlassungsvereinbarung“ genannt) werden als Nachtrag zum Arbeitsvertrag für die Nutzung des BusinessBikes zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen und regeln die genauen Konditionen, Rechte und Pflichten, die mit der Überlassung des Leasing-Bikes durch den Arbeitgeber als Leasingnehmer an den Arbeitnehmer als Nutzer des Rades einhergehen, darunter folgende Punkte: 

  • die Übernahme bzw. die Lieferung des BusinessBikes mit den jeweiligen Pflichten des Arbeitnehmers 
  • der Beginn sowie das reguläre Ende des Leasings 
  • die Möglichkeiten einer Unterbrechung der Nutzungsüberlassung 
  • die Möglichkeiten einer vorzeitige Beendigung der Nutzungsüberlassung 
  • die Nutzung des Businessbikes durch Dritte 
  • die Rückgabepflicht des Arbeitnehmers 
  • steuerliche und sozialversicherungspflichtige Vorschriften 
  • die Sorgfaltspflicht des Arbeitnehmers 
  • Versicherung und Obliegenheitspflichten 
  • Bestimmungen zum Datenschutz 

Festgelegt werden die Überlassungsbedingungen im Rahmen des Registrierungsprozesses des Unternehmens.

Der Arbeitgeber kann die Bedingungen dabei individuell gestalte oder auf unsere Standard-Überlassungsbedingungen mit Auto-Update zurückgreifen. Wir empfehlen allerdings die Standard-Überlassungsbedingungen mit Auto-Update.