Versicherung - Schäden - Diebstahl

Welche Kriterien muss das Schloss erfüllen? Wie ist das BusinessBike korrekt zu sichern?

Was ist beim Schloss zu beachten?

Um den Sicherheitsanforderungen zu entsprechen, muss das Schloss einen mind. UVP von 49 € (brutto) aufweisen.

Bereits vorhandene Rahmenschlösser sind in Kombination mit einem (Einsteck-)Kettenschloss zugelassen.

Bei Verwendung eines gebrauchten Fahrradschlosses, das bei der Auswahl des Leasing-Bikes nicht als leasingfähiges Zubehör nicht mit in den Leasingvertrag aufgenommen wurde, darf dieses gemäß Kaufbeleg nicht älter als zwei Jahre zum Stichtag der Übernahme sein.

Weitere Vorgaben bezüglich des Herstellers, der Marke oder des Fahrradschlosstyps bestehen jedoch nicht.

Wie muss das BusinessBike gesichert werden?

Abstellen des BusinessBikes außerhalb von privaten Räumen

Zum Schutz gegen Diebstahl ist der Rahmen des BusinessBikes immer mit einem zugelassenen Fahrradschloss an einem festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl, Baum) anzuschließen. Gegen Diebstahl versichert sind ausschließlich diejenigen Zubehörteile, die fest mit dem BusinessBike verschraubt sind.

 

Unterbringung des BusinessBikes innerhalb von privaten Räumen

Für alle Einzelleasingverträge mit Angebotserfassung bis 30. April 2024 gilt:

Ein einfaches Sichern ("in sich") durch die Verwendung eines Sicherheitsschlosses genügt bei der Unterbringung des versicherten Bikes in einem verschlossenen Raum, zu dem nur der Versicherungsnehmer (Nutzer) oder von ihm bevollmächtigte Personen Zutritt haben. Ein Raum gilt dann als verschließbar, wenn er vier Wände, eine Decke und eine abschließbare Tür hat. So gelten z. B. Innenhöfe, Gärten mit Umzäunungen inkl. abschließbarem Tor oder Tiefgaragen nicht als verschlossener Raum.

Ist ein Raum nicht verschließbar oder haben mehr Personen Zutritt als der Versicherungsnehmer bzw. bevollmächtigte Personen, so ist das versicherte Rad zusätzlich wegnahmesicher an einen festen Gegenstand anzuschließen. 

 

Update für alle Einzelleasingverträge mit Angebotserfassung ab 01. Mai 2024:

Bei der Unterbringung des versicherten Bikes in einem abgeschlossenen Raum, der ausschließlich von dem berechtigten Nutzer und bevollmächtigten Mitnutzern (Ehegatten, Lebensgefährten, in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige) mit einem Schlüssel, einem Zahlenschloss oder einem elektronischen Schloss gesichert und geöffnet werden kann, entfällt die Notwendigkeit des zusätzlichen Abschließens.

Ist ein Raum nicht verschließbar oder haben mehr Personen Zutritt als der Versicherungsnehmer bzw. bevollmächtigte Personen, so ist das versicherte Rad zusätzlich wegnahmesicher an einen festen Gegenstand anzuschließen.