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Wer darf den Rahmen-Leasingvertrag unterzeichnen?
Unterzeichnen dürfen den Rahmen-Leasingvertrag den/die aus öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) gewonnenen Zeichner (gesetzlicher Vertreter wie z.B. Geschäftsführer oder Prokuristen).
Wir teilen Ihnen die jeweilige Zeichnungsvollmacht (einzeln oder gemeinschaftlich) im Zuge der Prüfung des Rahmenvertrages mit, um Ihnen darzulegen, wer den Vertrag rechtskräftig unterzeichnen darf. Die Benachrichtigung erfolgt automatisch über das Portal.
Der gewünschte Zeichner ist nicht aufgeführt? Dann melden Sie sich gern über das allgemeine Kontaktformular bei uns.
Good to know:
Woher stammt die Info über die zeichnungsberechtigten Personen?
Die Information darüber, wer zur Zeichnung des Vertrages berechtigt ist, erhalten wir wiederum von unserem Leasingpartner (Leasingbank), und zwar auf Basis der Unternehmensdaten, die bei der Creditreform hinterlegt sind.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Registrierungs- und Zeichnungsprozess finden Sie hier.