Häufige Fragen zur Abwicklung

Wie funktioniert die Abwicklung eines Diebstahl-Falles?

Wendet sich ein BusinesbBike-Nutzer bei Ihnen, um die Meldung eines Diebstahls durch Sie vornehmen zu lassen, ist der Ablauf wie folgt:  

1. Bitte Sie den Nutzer, Ihnen die BusinessBike Card und die Bestätigung der getätigten polizeilichen Anzeige (inkl. Rahmennummer) vorzulegen.

2. Die Portalmeldung sollte unbedingt innerhalb von 14 Tagen ab dem polizeilich dokumentierten Schadensdatum im Portal durch Sie als BusinessBike-Fachhändler erfolgen. Eine entsprechende Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Durchführung der Diebstahl-Meldung im Portal finden Sie hier.

3. Die ENRA Versicherung prüft daraufhin den Schaden, übernimmt die weitere Kommunikation mit Ihnen und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für die Schadensprüfung benötigt werden: 

  • Bestätigung der bei der Polizei getätigten Anzeige (inkl. Rahmennummer) 
  • Schadenformular der ENRA (vom Nutzer ausgefüllt und unterschrieben) 
  • je nach Sachlage Fotos (z. B. falls das Schloss zurückgeblieben ist, oder von dem Ort, an dem das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls gesichert war etc.) 
  • Neuradradrechnung (sofern das gestohlene Rad bei Ihnen geleast wurde) 
  • ggf. die Info, ob das Display ebenfalls gestohlen wurde

a) Freigabe

4. Sofern die ENRA Versicherung die Regulierung des Schadens freigibt, wird die schriftliche  Bestätigung der Regulierungsfreigabe durch diese per E-Mail an Sie übermittelt.

5. Bitte setzen Sie sich anschließend mit dem Nutzer in Verbindung, damit dieser sich gemäß der in der Freigabe enthaltenen Vorgaben ein neues Rad aussuchen kann.  

Beachten Sie dabei bitte unbedingt, dass das Rad in den bestehenden Leasingvorgang eingesetzt wird und daher der Regulierungsfreigabe entsprechen muss:  

  • Sollte das neue Rad günstiger sein, ist die Differenz durch Zubehör auszugleichen 
  • Sollte der Nutzer lediglich ein Rad finden, welches teurer ist als das vorherige, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme über unser allgemeines Kontaktformular.
  • Sollte versehentlich ein neuer Leasingvorgang geschlossen werden, wird der neu geschlossene Vorgang kostenpflichtig rückabgewickelt. Weitere Details zur Rückabwicklung aufgrund einer fehlerhaften Diebstahl-Abwicklung finden Sie hier

6. Übermitteln Sie die entsprechende Rechnung für das neue Rad im Anschluss per E-Mail an info@enra.eu  an die Versicherung. 

Hinweis:

Achten Sie bei der Rechnungserstellung jedoch bitte darauf, dass die Rechnung auf unseren Leasingpartner ausgestellt sein muss: 

PEAC Germany GmbH 

Gertrudenstraße 2 

20095 Hamburg 

 

7. Die ENRA prüft die Rechnung, bezahlt den Betrag an Sie und leitet die Rechnung an BusinessBike weiter.

8. BusinessBike ändert die Rad-Daten intern im System und versendet per E-Mail eine neue BusinessBike Card an den Nutzer. 

Hinweis:

Die Daten des neuen Rades sind im Portal des Nutzers nicht ersichtlich. 

 

b) Ablehnung

Sofern die ENRA den Schaden ablehnt, werden Sie zwar auch über diese Entscheidung per E-Mail informiert, die weitere Abwicklung inklusive der Kontaktaufnahme und weiteren Korrespondenz mit dem Nutzer und dessen Arbeitgeber übernimmt in diesem Fall jedoch BusinessBike. 

 

Wichtig:

Der obige Ablauf beschreibt die Abwicklung eines Diebstahls des kompletten Rades. Sollten hingegen einzelne Teile entwendet worden sein, bitten wir um die Meldung eines Teilediebstahls über das Portal.