Häufige Fragen zur Abwicklung

Wie funktioniert die Rückabwicklung aufgrund einer fehlerhaften Diebstahl-Abwicklung?

Sofern BusinessBike Sie als Fachhandelspartner über die Notwendigkeit einer Rückabwicklung informiert, erstellen Sie bitte einen Gutschriftbeleg und leiten Sie die entsprechende Rücküberweisung an die PEAC (Germany) GmbH in die Wege.

Übermitteln Sie uns den Gutschriftbeleg bitte stets per Antwort auf unsere vorangegangene E-Mail. 

Folgende Angaben müssen im Gutschriftbeleg enthalten sein 

  • Empfänger:  

PEAC (Germany) GmbH 

Postfach 10 32 05 

20022 Hamburg 

  • Gutschriftnummer 
  • Gutschriftdatum 
  • Gutschriftbetrag 
  • Objekt, für das die Gutschrift erstellt wurde (Marke, Modell, Rahmennummer) 

Bitte tätigen Sie die Rücküberweisung nur auf Anweisung von BusinessBike, ausschließlich an die in der E-Mail angegebene Bankverbindung und schnellstmöglich nach Erhalt unserer E-Mail. Achten Sie bei der Überweisung bitte auch darauf, ausschließlich den von BusinessBike mitgeteilten Verwendungszweck anzugeben. 

Hinweis:

Bitte tätigen Sie keine selbstständigen Rücküberweisungen 

 

Je nach Szenario und entsprechender vorheriger Mitteilung gilt zudem: 

Sollten Sie als Fachhändler für die Kosten der Rückabwicklung aufkommen, so erhalten Sie nach vollständiger Abwicklung eine postalische Rechnung mit der Bitte um Ausgleich.  

Trägt hingegen der Arbeitgeber die Kosten für die Rückabwicklung, so ist der Vorgang für Sie nach Rücküberweisung abgeschlossen.