Leasingstart - Auf zum ersten BusinessBike!

Wie lange sind Quickstarts bzw. anhand der Arbeitgeber-ID erstellte Angebote gültig?

Wir legen großen Wert darauf, uns kontinuierlich zu verbessern. Daher arbeiten wir stetig an unserem Produkt, den Service-Leistungen und dem Leasingprozess.  

Was hat sich seit dem 5. Juni 2021 verändert? 

Dienstradleasing bringt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber voran – aber nur, wenn Mitarbeiter ihr jeweiliges Wunsch-Bike auch bekommen. Fahrräder sind aktuell gefragter denn je: Das hat auch Auswirkungen auf die Verfügbarkeit vieler Modelle. Wer bei Gelegenheit ein tolles Angebot nicht schnell akzeptiert, muss sich unter Umständen auf lange Lieferzeiten oder ausverkaufte Modelle gefasst machen.  

Zudem blockieren zu viele inaktive, aber genehmigte Quickstarts und nicht freigegebene Angebote den gesetzten Bonitätsrahmen des Unternehmens. Kurzfristig kann es dann zu Verzögerungen bei neuen Leasinganfragen kommen. 

Um BusinessBikes und ihre Nutzer möglichst schnell auf die Straße zu bekommen, Fachhändlern mehr Planungssicherheit zu gewährleisten und unnötige Verzögerungen im Zuge unseres Bonitätsrahmenmanagements zu vermeiden, haben wir zum 5. Juni 2021 die  Gültigkeit von Quickstarts bzw. anhand der Arbeitgeber-ID erstellten Angeboten auf maximal 8 Wochen beschränkt. Wird die Gültigkeitsdauer überschritten, so ist die Beantragung eines neuen Quickstarts bzw. Einholung eines neuen Angebotes anhand der Arbeitgeber-ID erforderlich.

Mit dieser Änderung der Dienstleistungsbedingungen möchten wir dazu beitragen, dass jeder Mitarbeiter, der leasen möchte, die Chance auf sein Wunschbike auch nutzen kann.  

Sie sind Arbeitgeber und möchten die konkrete Formulierung der Regelung nachlesen? 

Die aktuellen Dienstleistungsbedingungen können Sie jederzeit im Info-Center des Portals einsehen. Sie sind Bestandteil der Rahmenvertragsunterlagen. 

Die konkreten Änderungen beziehen sich auf § 1.1.2.1.