- Hilfe-Center
- Leasing- & Steuergrundlagen
- Basics zum Leasing
-
Leasing- & Steuergrundlagen
-
BusinessBike-Neukunde oder -Partner werden
- Alles auf einen Blick - Der Registrierungsprozess für Arbeitgeber
- Vorbereitung des Rahmenvertrages: Unternehmensdaten & Standorte
- Vorbereitung des Rahmenvertrages: Bankverbindung & Steuerdaten
- Vorbereitung des Rahmenvertrages: Vollmachten
- Vertragsprüfung: Creditreform & Bonitätsprüfung
- Vertragsunterzeichnung: Zeichnungsberechtigung & Legitimation
- Vertragsunterzeichnung: Digitale Signatur
- Leasingkonfiguration & Leasingstart für Ihre Mitarbeiter
- Alles auf einen Blick - Der Registrierungsprozess für Arbeitnehmer
- Alles auf einen Blick - Der Registrierungsprozess für Selbständige
- Alles auf einen Blick - Der Registrierungsprozess für Fachhändler
- Änderung von Stammdaten & Leasing-Einstellungen
-
Leasingstart & Reguläres Leasingende
-
Das BusinessBike Echtzeit-Portal
-
Produktdetails – Versicherung, Service & Co
-
Für Arbeitgeber
-
Für Arbeitnehmer
-
Für den Fachhandel
-
Kontakt, Datenschutz & Aktuelles
Ist es möglich, neben einem Dienstwagen auch ein Dienstfahrrad zu nutzen?
Ja, Dienstrad und Firmenwagen sind kombinierbar. Schließlich steht es Arbeitgebern völlig frei, welche Benefits sie ihren Mitarbeitern anbieten.
Good to know:
In bestimmten Konstellationen ergibt sogar ein zusätzlicher Vorteil für BusinessBiker. Gemäß einer Rechtsprechung des Bundesfinanzministeriums aus 2018 können Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode versteuert werden. Da beim Fahrrad - anders als beim KFZ - die Anfahrtskilometer in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils bereits enthalten sind, reduziert sich unter Umständen der für das Auto zu versteuernde Betrag.
Details zur Versteuerung von Leasing-Bikes finden Sie hier.
Hinweis:
BusinessBike ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei Unklarheiten bezüglich der Versteuerung empfehlen wir unseren Kunden und BusinessBike-Nutzern daher, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.