Alles rund um die Steuer

Was bedeutet “Pauschalbesteuerung” und welche Rolle spielt diese bei der Übernahme des Rades am Leasingende?

Die Pauschalbesteuerung (Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen gem. § 37b EStG) bezieht sich auf ein vereinfachtes Besteuerungsverfahren für bestimmte Sachbezüge, wie zum Beispiel Diensträder.  

Das Besteuerungsmodell spielt eine wichtige Rolle bei der Übernahme des Dienstrades: Allen, die ihr BusinessBike nach Ablauf der 36-monatigen Leasinglaufzeit zu günstigen Konditionen erwerben, entsteht dadurch ein geldwerter Vorteil in der Höhe der Preisdifferenz zwischen dem “ortsüblichen Endpreis” (Restwert) und dem günstigeren Übernahmepreis. 

Da sich die Ermittlung des individuellen Restwertes des Rades und des daraus resultierenden gelwerten Vorteils am Ende der Leasinglaufzeit in der Praxis äußerst schwierig gestalten würde, wird bei der Besteuerung aus Vereinfachungsgründen stattdessen ein Pauschalbetrag angesetzt. Dieser beträgt 40 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) einschließlich Umsatzsteuer.  

Der darauf anzuwendende Pauschsteuersatz wird im Rahmen eines Verkaufes durch den Leasinggeber an den Nutzer gemäß § 37b EStG wiederum mit 30 % veranschlagt.* 

 

Beispielrechnung: 

Listen-Neupreis des Fahrrades (UVP):  2.599 Euro 

Geschätzter Restwert der Verwaltung nach 36 Monaten (40 % x 2.500 Euro - gerundet): 1.000 Euro 

Übernahmepreis am Ende der Leasinglaufzeit (derzeit 18 % des UVP): 467,82 Euro 

Bemessungsgrundlage (Geschätzter Restwert- Übernahmepreis): 532,18 Euro 

(Pauschalsteuer nach § 37b EStG: 133 Euro *) 

 

*Klingt, kompliziert – ist es für Sie jedoch nicht. Denn die gute Nachricht lautet: Die Steuerlast für den geldwerten Vorteil im Falle einer Übernahme des Rades am Leasingende übernimmt BusinessBike! Ein Modell, mit dem sowohl Arbeitgeber als auch und Arbeitnehmer Geld und Nerven sparen. Denn neben dem Gebrauchtkaufpreis (Übernahmepreis) kommen somit keine weiteren Kosten auf den Nutzer zu, und auch der hohe administrative Aufwand auf Seiten des Unternehmens entfällt. 

Ein Kauf ist natürlich aber dennoch kein Muss! Wer stattdessen lieber auf ein aktuelles Modell umsteigen möchte, kann das Rad am Ende der Leasinglaufzeit einfach kostenlos von uns abholen lassen und ein neues Bike leasen. Weitere Infos zu den Prozessen am Leasingende finden Sie hier

 

Hinweise: 

Wir beabsichtigen, allen BusinessBikern ihr Rad am Ende der Leasinglaufzeit zum Kauf anzubieten. Vertraglich zusichern dürfen wir das Kaufangebot aus steuerrechtlichen Gründen allerdings nicht, da dies die Gesetzgebung zum Dienstrad-Leasing (Leasing vs. Mietkauf) verletzen würde.  

BusinessBike ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei Unklarheiten bezüglich der Versteuerung empfehlen wir unseren Kunden und BusinessBike-Nutzern daher, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.