Infos zur Leasingrate

Was ist der Unterschied zwischen Gehaltsumwandlung und Gehaltsplus?

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern Diensträder als Benefit grundsätzlich in zwei unterschiedlichen Varianten zur Verfügung stellen: 

Beim BusinessBike über die Gehaltsumwandlung wird ein Teil des monatlichen Bruttolohns nicht in Bargeld ausgezahlt, sondern in die für das Leasing-Bike zu zahlende Monatsrate “umgewandelt”.  Die Berechnungsgrundlage für Steuern und Sozialabgaben sinkt, dadurch sparen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. 

Der dabei aufgrund der teilweise privaten Nutzung für den Arbeitnehmer entstehende, geldwerte Vorteil ist zwar steuerpflichtig, inzwischen jedoch nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) zu versteuern (0,25%-Regel). Arbeitnehmer sparen im Ergebnis trotz Versteuerung des geldwerten Vorteils deutlich gegenüber dem Direktkauf. 

Wird das BusinessBike als Gehaltsplus angeboten, so findet keine Barlohnumwandlung statt. Der Arbeitgeber übernimmt die Leasingraten und überlässt es seinem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Bei diesem Modell entfällt für den Arbeitnehmer und Nutzer des Rades die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Der Arbeitgeber kann die Leasingraten derweilen als Betriebsausgaben geltend machen 

Letztendlich bieten sowohl die Gehaltsumwandlung als auch das Gehaltsplus finanzielle Vorteile für alle, die ein BusinessBike nutzen bzw. ihren Mitarbeitern anbieten möchten. Die genauen Modalitäten können jedoch je nach Unternehmen und individueller Vereinbarung unterschiedlich sein. Wir empfehlen daher, sich vor dem Start ins Leasing mit der Personal- oder Lohnbuchhaltungsabteilung innerhalb ihres Unternehmens in Verbindung zu setzen, um alle Details zu klären. 

Weitere Informationen zur steuerlichen Handhabung beider Leasing-Modelle erfahren Sie sowohl hier, als auch auf unserer Website.

 

Hinweis: 

BusinessBike ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei Unklarheiten bezüglich der Versteuerung empfehlen wir unseren Kunden und BusinessBike-Nutzern daher, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.