Häufige Fragen zum Leasingprozess

Was passiert mit meinem Leasingvertrag, wenn ich beruflich längerfristig ausfalle oder das Unternehmen verlasse?

Sollte sich das Leben einmal ändern – sei es beispielsweise aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit, Langzeiterkrankung oder Ausscheiden aus dem Unternehmen, so haben wir im Rahmen unseres sogenannten „Störfallmanagements“ immer die passende Lösung für Sie als Arbeitnehmer und Ihren Arbeitgeber parat.  

Je nach Sachlage kommen dabei grundsätzlich folgende Optionen in Betracht, die an unterschiedliche Bedingungen geknüpft sind: 

Arbeitgeberwechsel:  

Übernahme des Rades durch den neuen Arbeitgeber eines aus dem Unternehmen ausscheidenden Mitarbeiters 

Nutzerwechsel: 

Umschreibung des laufenden Leasingvertrags auf einen anderen Mitarbeiter des Unternehmens 

Vorzeitiger Kauf durch den Arbeitnehmer: 

Beendigung des Einzelleasings vor dem regulären Leasingende und Kaufangebot an den Arbeitnehmer, der das Rad somit ganz einfach und zu attraktiven Konditionen übernehmen kann

Hinweis: 

Die Option einer vorzeitigen Beendigung ist einzelfallabhängig und nur bei Vorliegen eines „wirtschaftlich wichtigen Grundes“ möglich. 

Vorzeitiger Kauf durch den Arbeitgeber: 

Beendigung des Einzelleasings vor dem regulären Leasingende und Kaufangebot an den Arbeitgeber, der das Rad wahlweise selbst nutzen oder nach Absprache an den Mitarbeiter und bisherigen Nutzer weiterveräußern kann

Hinweis: 

Die Option einer vorzeitigen Beendigung ist einzelfallabhängig und nur bei Vorliegen eines „wirtschaftlich wichtigen Grundes“ möglich. 

Rücknahmeversprechen: 

Vorzeitige Vertragsauflösung und Abholung des Rades durch BusinessBike - direkt beim Nutzer oder am Unternehmensstandort

Arbeitgeber-Ratenschutz: 

Rückwirkende Erstattung der Leasingrate inkl. Nebenkosten bei Unterbrechung der Lohnfortzahlung aus bestimmtem Grund 

 

Eine detaillierte Übersicht aller Lösungsoptionen finden Sie hier

 

Hinweis: 

Was die Wahl der passenden Lösung betrifft, so liegt die Entscheidung – im Rahmen der entsprechenden Bedingungen - letztendlich immer beim Arbeitgeber als Leasingnehmer. Die Meldung eines Störfalls und der gewünschten Lösungsoption kann somit ausschließlich durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitnehmer bitten wir daher, sich bezüglich der Abwicklung eines Störfalls stets an den BusinessBike-Verantwortlichen ihres Unternehmens zu wenden.