Störfallmanagement (Ausfallmanagement)
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Welche Möglichkeiten gibt es bei längerfristigem Ausfall oder Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen?

Welche Möglichkeiten gibt es bei längerfristigem Ausfall oder Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen? 

Ob Kündigung, Arbeitsunfähigkeit, Unterbrechung der Lohnfortzahlung, Mutterschutz und Elternzeit, Freistellung, Verbeamtung oder gar Tod des Mitarbeiters - berufliche oder private Veränderungen können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor ungeahnte Herausforderungen stellen. Was Ihr Leasing betrifft, brauchen sie sich jedoch keine Sorgen zu machen – denn wir haben vorgesorgt und für jede Art von “Störfall" die passende Lösung, die der jeweiligen Situation und allen Beteiligten gerecht wird.  

Grundsätzlich kommen im Rahmen unseres Störfallmanagements folgende Optionen als Lösung in Betracht: 

Nutzerwechsel: 

Wie funktioniert‘s? 

Beim kostenlosen Nutzerwechsel wird der laufende Leasingvertrag ganz einfach auf einen anderen Mitarbeiter Ihres Unternehmens überschrieben, ohne dass die Laufzeit dadurch von Neuem beginnt. 

Wann und unter welchen Bedingungen? 

Ein Nutzerwechsel ist immer möglich, also unabhängig vom konkreten Störfall-Szenario (wirtschaftliche Begründung) 

Die Umschreibung erfolgt ggf. zum 01. eines Monats und ist auch rückwirkend möglich. 

Hier geht’s zu den Details und Vorteilen der Lösung.

Arbeitgeberwechsel: 

Wie funktioniert‘s? 

Wechselt ein Mitarbeiter zu einem anderen Unternehmen, kann der Leasingvertrag vom neuen Arbeitgeber übernommen werden, sofern dieser mit der Übernahme einverstanden ist und bereits mit BusinessBike zusammenarbeitet oder sich im Zuge der Übernahme neu als Arbeitgeber bei BusinessBike registriert. 

Wann und unter welchen Bedingungen? 

Ein Arbeitgeberwechsel bietet sich immer dann an, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und die Übernahme durch den neuen Arbeitgeber möglich und gewünscht ist. 

Die Umschreibung erfolgt ggf. zum 01. des auf die Störfallmeldung folgenden Monats. 

 Hier geht’s zu den Details und Vorteilen der Lösung.

Vorzeitige Vertragsauflösung: 

Wie funktioniert‘s? 

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags erhält der Arbeitgeber ein Kaufangebot über die Restleasingraten zzgl. Restwert (Nettoleasingrate x Restlaufzeit + Restwert 19% MwSt.). Nimmt der Arbeitgeber das Angebot an und kauft das Bike, kann er dieses anschließend an den Mitarbeiter weiterverkaufen bzw. mit dem letzten Nettogehalt verrechnen. 

Wann und unter welchen Bedingungen? 

Eine vorzeitige Beendigung ist prinzipiell sowohl bei längerfristigem Ausfall als auch bei dauerhaftem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen denkbar, jedoch einzelfallabhängig und nur dann möglich, wenn ein “wirtschaftlich wichtiger Grund” vorliegt. 

Die Beendigung erfolgt ggf. zum Monatsende des auf die Störfallmeldung folgenden Monats. 

Hier geht’s zu den Details und Vorteilen der Lösung.

Rücknahmeversprechen: 

Wie funktioniert‘s? 

Beim Rücknahmeversprechen wird der Leasingvertrag vorzeitig aufgelöst. Als Käufer tritt in diesem Fall BusinessBike ein, sodass diese Option für Arbeitgeber und Mitarbeiter kostenlos ist. Das Bike wird nach Vertragsbeendigung entweder beim Mitarbeiter oder am Unternehmensstandort abgeholt.  

Wann und unter welchen Bedingungen? 

Das Rücknahmeversprechen gilt bei Kündigung und einer damit einhergehenden unbezahlten Freistellung, Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Tod des Nutzers und - je nach Startzeitpunkt des Einzelleasings - auch bei Verbeamtung und Erwerbsminderungsrente. 

Für alle Einzelleasings, deren Quickstart bzw. Angebot anhand der Arbeitgeber-ID vor dem 01.03.2022 eingereicht wurden, gilt ein umfassendes Rücknahmeversprechen ab dem 7. Monat der Laufzeit.  

Wurde der jeweilige Quickstart bzw. das Angebot anhand der Arbeitgeber-ID zwischen 01.03.2022  und 31.01.2023 eingereicht, lösen wir unser Rücknahmeversprechen bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod des Nutzers auch vor dem 7. Monat der Laufzeit ein. 

Bei allen Einzelleasings, deren Quickstart bzw. das Angebot anhand der Arbeitgeber-ID ab dem 01.02.2023 eingereicht wurden, gilt unser Rücknahmeversprechen bereits ab dem ersten Monat. Zusätzlich erweitern wir unser Versprechen um die Fälle der Verbeamtung und Erwerbsminderungsrente

Die Rücknahme wird ggf. zum Monatsende des auf die Störfallmeldung folgenden Monats in die Wege geleitet. 

Hier geht’s zu den Details und Vorteilen der Lösung.

Arbeitgeber-Ratenschutz 

Wie funktioniert‘s? 

Wird die Lohnfortzahlung aufgrund von Krankheit, Elternzeit, Mutterschutz oder Freistellung zur Pflege von Angehörigen unterbrochen, kann die Erstattung der Leasingraten inkl. Nebenkosten beantragt werden. Hierbei werden nur ganze Kalendermonate beachtet. Die Prüfung und Erstattung erfolgt immer nach Wiedereintritt in die Lohnfortzahlung oder endgültigem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen. 

Wann und unter welchen Bedingungen? 

Bei Quickstarts und Angebote ab dem 01.03.2022 kann unser Ratenschutz bei Unterbrechung der Lohnfortzahlung aufgrund von Krankheit oder Elternzeit in Anspruch genommen werden. 

Für alle Quickstarts und Angebote ab dem 01.02.2023 erweitern wir unsern Ratenschutz für den Fall einer 100% Freistellung zur Pflege von Angehörigen und Mutterschutz

Wichtig:

Die Meldung und Erstattung kann erst bei Wiedereintritt in die Lohnfortzahlung bzw. ggf. endgültigem Ausscheiden aus dem Unternehmen erfolgen. Bei der Erstattung werden nur volle Monate berücksichtigt. 

Hier geht’s zu den Details und Vorteilen der Lösung.

 

 

Hinweis: 

Die Meldung eines Störfalls und der gewünschten Lösungsoption kann ausschließlich durch den Arbeitgeber (Hauptansprechpartner oder Bevollmächtigter) über unser Störfallformular erfolgen. Arbeitnehmer bitten wir daher, sich diesbezüglich an den BusinessBike-Verantwortlichen ihres Unternehmens zu wenden. 

Zugang zum Störfallformular erhalten Arbeitgeber jederzeit auch über unser Echtzeit-Portal. Wie das funktioniert können Sie hier nachlesen.