Störfallmanagement (Ausfallmanagement)
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Was ist der Arbeitgeber-Ratenschutz?

Unser Arbeitgeber-Ratenschutz ermöglicht die nachträgliche Erstattung der Leasingraten inkl. Nebenkosten bei Unterbrechung der Lohnfortzahlung aus bestimmten Gründen und bietet somit maximale Flexibilität bei längerfristigem Ausfall eines Mitarbeiters. 

Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber reicht die entsprechende Meldung des Ausfalls über unser Störfallformular unter Angabe des Arbeitgeber-Ratenschutz als gewünschte Lösung ein, sobald die Lohnfortzahlung wieder aufgenommen wird.

Dabei gibt er an, zu wann der Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung gefallen ist und zu wann diese wieder aufgenommen wurde

Ist gemäß der angegebenen Informationen ein Anspruch auf Erstattung gegeben, übersenden wir einen Gutschriftbeleg an den Arbeitgeber und weisen die Zahlung auf das uns bekannte Bankkonto an. Liegt uns keine Information zur Bankverbindung vor, wird von uns zusätzlich ein Formular zur Bankbestätigung übersendet, das ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück zu übermitteln ist, um die Anweisung der Erstattung zu ermöglichen

Wichtig:  

Die Leasingraten inkl. Nebenkosten werden nur für volle Kalendermonate erstattet.  

Die Meldung durch den Arbeitgeber sowie die anschließende Prüfung und Erstattung erfolgt erst bei Wiedereintritt in die Lohnfortzahlung bzw. ggf. endgültigem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen.

Zugang zum Störfallformular erhalten Arbeitgeber jederzeit auch über unser Echtzeit-Portal. Wie das funktioniert können Sie hier nachlesen. 

 

Der Vorteil des Arbeitgeber-Ratenschutzes für den Arbeitgeber:

  • Entlastung durch rückwirkende Erstattung der Leasingkosten bei temporären Ausfällen

Der Vorteil des Arbeitgeber-Ratenschutzes für den Arbeitnehmer:

  • Erstattung der Leasingkosten über die Lohn/Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber

Unter welchen Bedingungen kann der Arbeitgeber-Ratenschutz in Anspruch genommen werden? 

Für alle Quickstarts und Angebote anhand der Arbeitgeber-ID ab dem 01.03.2022 ist unser Ratenschutz im Falle von Krankheit oder Elternzeit automatisch inklusive. 

Für Quickstarts und Angebote ab dem 01.02.2023 erweitern wir unseren Ratenschutz für den Fall einer 100% Freistellung zur Pflege von Angehörigen und Mutterschutz.  

Details zu den Bedingungen des Ratenschutzes und die jeweilige Laufzeit haben wir ergänzend in folgender Abbildung für Sie zusammengefasst.

 

 

In anderen Fällen  - insbesondere im Falle eines dauerhaften Ausstiegs des Mitarbeiters, wie etwa bei Erwerbsunfähigkeit des Mitarbeiters oder einer Kündigung - ist der Ratenschutz natürlich keine geeignete Lösung. Eine mögliche Alternative bei derartigen Störfällen ist beispielsweise der kostenlose „Nutzwechsel“.  

Eine Übersicht sämtlicher Lösungen, die im Rahmen eines sogenannten “Störfalls”  - etwa bei Ausscheiden eines Mitarbeiters, Elternzeit oder Langzeiterkrankung - je nach Sachlage in Betracht kommen, finden Sie hier.

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung eines Störfalls ausschließlich durch den Arbeitgeber (Hauptansprechpartner oder Bevollmächtigtererfolgen kann. Arbeitnehmer bitten wir daher, sich bei Eintritt eines Störfalls an den BusinessBike-Verantwortlichen ihres Unternehmens zu wenden.  

Zugang zum Störfallformular erhalten Arbeitgeber jederzeit auch über unser Echtzeit-PortalWie das funktioniert können Sie hier nachlesen.