Während der Leasinglaufzeit kann es zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen, die den regulären Verlauf, also die reibungslose Fortführung des Leasingvertrags „stören“. Beispiele hierfür sind der längerfristige Ausfall eines Mitarbeiters oder dessen Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Als Störfälle werden alle Ereignisse bezeichnet, die mit einer Änderung bzgl. des Arbeitsverhältnisses einhergehen, darunter
- Kündigung
- Arbeitsunfähigkeit
- Unterbrechung der Lohnfortzahlung bei Langzeiterkrankung
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Freistellung zur Pflege von Angehörigen
- Verbeamtung
- Tod
Doch ganz gleich, was auch kommen mag: Unser Störfallmanagement hält für jedes Szenario die passende Lösungen bereit, um allen Beteiligten unnötigen Ärger zu ersparen.
Wichtig:
Die Meldung eines Störfalls und der gewünschten Lösungsoption kann nur durch den Arbeitgeber (Hauptansprechpartner oder Bevollmächtigter) erfolgen. Arbeitnehmer wenden sich bezüglich eines Störfalls daher bitte an den BusinessBike-Verantwortlichen ihres Unternehmens.
Arbeitgeber mit Zugang zum BusinessBike Portal bitten wir, Störfallmeldungen ausschließlich über das Portal vorzunehmen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Kunden ohne Portalzugang haben die Möglichkeit, Störfallmeldungen mit Hilfe unseres Störfallformulars einzureichen.
Was wiederum im Garantie- bzw. Gewährleistungsfall im Falle eines Mangels am Leasing-Bike während der Leasinglaufzeit zu tun ist, erfahren Sie hier.