Allgemeine Informationen

Was wird in den Dienstradbedingungen, Überlassungsbedingungen und der weiteren Leasing-Konfiguration durch den Arbeitgeber festgelegt?

Bei den Dienstradbedingungen, Überlassungsbedingungen und der weiteren Leasing-Konfiguration handelt es sich um die Rahmenbedingungen die der Arbeitgeber für das Dienstradleasing festlegt.  

Dienstradbedingungen

In den Dienstradbedingungen wird festgelegt, welche Mitarbeiter ein Rad leasen dürfen, also welcher Nutzerkreis zum Leasing zugelassen ist, bzw. bei welchen Beschäftigungsverhältnissen ein Leasing ausgeschlossen ist. Außerdem gibt der Arbeitgeber die maximale Anzahl an Rädern je Mitarbeiter sowie einen Maximalpreis pro Rad an.    

Weitere Leasing-Konfiguration

In der weiteren Leasing-Konfiguration werden insbesondere Zuschüsse und die Kostenverteilung für Service und Versicherung bestimmt. Hier kann der Arbeitgeber wählen, ob und wenn ja, in welcher Höhe, ein Zuschuss zur Leasingrate gewährt wird, und wer die Leasing-Nebenkosten für die Versicherung und das Service-Budget übernimmt. Auch die Auswahl des Service-Budgets kann hier beschränkt werden, indem entweder ein festes oder erweiterbares Service-Budget für alle Mitarbeiter festgelegt wird oder jedem Mitarbeiter selbst die Wahl gelassen wird, welches Budget er nutzen möchte.   

Überlassungsbedingungen

Bei den Überlassungsbedingungen (auch „Überlassungsvereinbarung“ genannt) handelt es sich um einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag, der für die Nutzung des Rades zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird. Das Regelwerk beinhaltet die genauen Konditionen, Rechte und Pflichten für die Überlassung des BusinessBikes durch den Arbeitgeber als Leasingnehmer an den Arbeitnehmer als Nutzer des Rades.

Einzelheiten zu den Inhalten der Überlassungsbedingungen finden Sie hier