Basics zum Leasing

Wer kann im Unternehmen ein BusinessBike leasen? Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt ein Leasing nicht in Frage?

Die Laufzeit jedes einzelnen Leasings (Einzelabruf) beträgt grundsätzlich 36 Monate. Von einem Dienstrad-Leasing können somit alle Arbeitnehmer profitieren, deren Beschäftigungsverhältnis diesen Zeitraum auch abdeckt. Ist hingegen beispielsweise abzusehen, dass die Vertragslaufzeit nicht erfüllt werden kann, lohnt sich der Abschluss eines Einzelleasings nicht mehr. 

Dies gilt beispielsweise für Arbeitnehmer, die

  • in einem Ausbildungsverhältnis 
  • innerhalb der Probezeit 
  • in einem befristeten Arbeitsverhältnis 
  • in Altersteilzeit 
  • in einem ruhenden Arbeitsverhältnis (z.B. Elternzeit, befristete Rente) 
  • in Freistellung 
  • in einem Insolvenz-Pfändungsverfahren 
  • als Praktikant 
  • als Werkstudent 
  • als geringfügiger Beschäftigter 
  • als Aushilfe 

beschäftigt sind.

Hinweis:

Bei den genannten Punkten handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Die Entscheidung trägt letztendlich jedoch der Arbeitgeber selbst, und legt in den Dienstradbedingungen fest, welcher Personenkreis zum Leasing zugelassen wird. Für Rückfragen bitten wir Arbeitnehmer daher, sich direkt an ihren Arbeitgeber zu wenden.