Häufige Fragen zur Abwicklung

Wie funktioniert ein Radtausch während des Leasings?

Soll oder muss ein Leasing-Bike getauscht werden, so variiert die Abwicklung in Abhängigkeit vom Grund des Austausches. 

Radtausch aus Kulanz / im Garantie- oder Gewährleistungsfall während des Leasings: 

Für einen Radtausch aus Kulanz des Fachhändlers oder im Rahmen von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen gelten folgende allgemeine Bedingungen: 

  • Das Bike wird aus Kulanz des Fachhändlers oder aufgrund eines Sachmangels getauscht, es handelt sich also nicht um einen Versicherungsfall. 
  • Es erfolgt keine erneute Auszahlung, auch keine Differenzzahlungen. Bei einem Tausch gegen ein günstigeres Modell erfolgt auch keine Erstattung an den Fachhändler oder Nutzer. 
  • Die Leasingkonditionen bleiben demnach unverändert und werden nicht angepasst. 
  • Das neue Bike muss aus diesem Grund gleichwertig und gleichpreisig sein, wobei auch der Austausch gegen ein höherpreisiges Rad ausgeschlossen ist, da das neue Rad andernfalls unterversichert wäre. 

Die Meldung eines Radtausches aufgrund von Kulanz oder Gewährleistung bzw. Garantie erfolgt durch den Fachhändler über das allgemeine Kontaktformular.  

Folgende Informationen müssen in der Meldung vorhanden sein: 

  • Die Angabe, ob der Umtausch aus Kulanz oder aufgrund von Gewährleistung / Garantie erfolgt 
  • der konkrete Grund des Tausches (Kunde ist unzufrieden, falsche Größe oder Farbe, Materialfehler etc.) 
  • Daten des neuen Bikes: Marke, Modell, Farbe, Größe, neue Rahmennummer 

Nach Absenden des Kontaktformulars ist der Vorgang für den Fachhändler abgeschlossen. Die weitere Kommunikation und Abwicklung mit dem Arbeitgeber sowie unseren in das Leasing involvierten Partnern (Leasing- und Versicherungsgesellschaft) übernimmt BusinessBike. 

Radtausch im Versicherungsfall 

Ein Radtausch im Versicherungsfall aufgrund eines Totalschadens (Unfall/Rahmenbruch etc.) oder Diebstahls setzt hingegen eine vorherige Schadensmeldung bzw. Diebstahlmeldung über das BusinessBike Portal und eine entsprechende Freigabe der ENRA Versicherung voraus.  

Details zur weiteren Abwicklung eines Diebstahl-Falles finden Sie hier.