Wichtige Portal-Prozesse für Arbeitgeber

Wie gebe ich einen Quickstart im Portal frei?

Sobald Sie das Leasing konfiguriert und Ihre Mitarbeiter "startklar" gemacht haben, können diese sich im Portal registrieren und dort direkt einen Quickstart bei Ihnen beantragen. Sie werden daraufhin automatisch benachrichtigt, können die im Quickstart des jeweiligen Mitarbeiters enthaltenen Angaben noch einmal prüfen und den Quickstart anschließend freigeben. Und so geht’s: 

1. Loggen Sie sich wie gewohnt im BusinessBike Portal ein.

2. Klicken Sie in ihrem Dashboard im Feld „Aufgaben“ den roten Button „Quickstart freigeben“.

3. Weiter geht’s mit dem Button „Anfrage prüfen“.

4. Prüfen Sie, ob Ihr Mitarbeiter zum Leasing berechtigt ist, und klicken Sie ggf. auf „Bestätigen“.

5. Prüfen Sie die ausgewählte Unternehmensadresse und bestätigen Sie diese ggf. über den entsprechenden Button. 

6. Optional können Sie anschließend weitere Daten, die bei der Zuordnung des Nutzers helfen, hinterlegen.

7. Geben Sie an, ob die von Ihnen festgelegten Standard-Dienstradbedingungen verwendet werden sollen, oder Sie individuelle Anpassungen vornehmen möchten.

8. Überprüfen Sie bitte nochmals alle Daten der Anfrage und bestätigen Sie diese über den Button „Bestätigen“. 

9. Nun benötigen wir von Ihnen lediglich noch die Bestätigung der Überlassungsbedingungen.

Variante a) – mit digitaler Nutzungsüberlassung: Prüfen und bestätigen Sie im nächsten Schritt die digital unterzeichneten Überlassungsbedingungen mit einem Haken in der Checkbox und dem Button „Bestätigen“. 

Sie haben nun die Möglichkeit, die digitalen Überlassungsbedingungen herunterzuladen, zusätzlich werden diese auch noch einmal per E-Mail an alle Parteien verschickt. 

Variante b) - ohne digitale Nutzungsüberlassung: Bestätigen Sie durch Setzen des Hakens in der dafür vorgesehenen Checkbox, dass Ihnen unterzeichnete Überlassungsbedingungen vorliegen.

10. Das Echtzeit-Portal übernimmt nun alle Daten und bestätigt Ihnen die Freigabe automatisch. Über den Button „Schließen“ gelangen Sie nun wieder zu Ihrem Dashboard. 


Mit digitaler Nutzungsüberlassung 

Ohne digitale Nutzungsüberlassung