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Muss bzw. kann sich der Arbeitgeber an den Leasingkosten für den Arbeitnehmer beteiligen?
Ob und in welcher Höhe sich Arbeitgeber an den Leasingkosten beteiligen, bleibt diesen selbst überlassen.
Unsere Erfahrung ist natürlich: Je höher der Zuschuss des Arbeitgebers, desto mehr Beschäftigte entscheiden sich für ein BusinessBike.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten einer Bezuschussung:
- Ein monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate für das jeweilige Rad: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
- Die Übernahme der Raten für die Vollkasko-Versicherung und/oder Service-Budgets
Selbstverständlich können die Zuschüsse auch miteinander kombiniert werden.
Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht. Inwieweit und in welcher Form sich der Arbeitgeber durch Zuschüsse an der Leasingrate beteiligt, legt dieser im Rahmen der Registrierung durch die Konfiguration des Leasings selber fest.
Good to know:
Übernimmt der Arbeitgeber die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (Gehaltsplus), entfällt für Arbeitnehmer die Versteuerung des geldwerten Vorteils.
Weitere Informationen zur Versteuerung erfahren Sie sowohl hier als auch auf unserer Website.