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Was hat es mit der Pauschalbesteuerung auf sich und wer übernimmt diese im Falle eines Kaufes?
Das Wichtigste zuerst:
Die Steuerlast für den geldwerten Vorteil im Falle einer Übernahme des Rades am Leasingende übernimmt BusinessBike! Der Nutzer zahlt somit nur den Übernahmepreis und hat darüber hinaus keine weiteren Kosten. Gleichzeitig bleibt dem Unternehmen administrativer Aufwand erspart.
Nun zum Hintergrund:
Wird ein Leasing-Rad am Ende der Laufzeit übernommen, so entsteht dem Käufer aufgrund der Differenz zwischen dem “ortsüblichen Endpreis” (Restwert) und dem günstigeren Übernahmepreis ein versteuerungspflichtiger geldwerter Vorteil.
Da für Fahrräder keine Schwacke-Liste existiert und die Feststellung des tatsächlichen individuellen Restwertes des jeweiligen Rades mit erheblichem Aufwand verbunden wäre, wird dieser seitens der Finanzbehörden stattdessen pauschal mit 40 % der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) einschließlich Umsatzsteuer veranschlagt. Zieht man von der entsprechenden Summe nun den Übernahmepreis für das Rad ab, so ergibt sich die zu versteuernde Bemessungsgrundlage.
Alle Details zur Pauschalbesteuerung nebst Beispielrechnung finden Sie hier.