Versicherung - Schäden - Diebstahl

Was ist bei Schäden oder Diebstahl zu tun?

Was gilt es für den BusinessBike-Nutzer bezüglich der Meldung eines Versicherungsschadens zu beachten? Welche Fristen sind dabei einzuhalten?

Schäden 

Erst mal durchatmen! Dann gehen Sie zu Ihrem BusinessBike-Händler, der sich um den Schaden kümmert. Die Schadenmeldung muss bei Schäden, die nicht durch Dritte verursacht wurden, innerhalb von 14 Werktagen erfolgen.

Der BusinessBike-Fachhändler rechnet ohne benötigte Vorleistung durch den Nutzer direkt mit dem Versicherer ab.

Im Falle von Schäden durch Dritte muss die Schadenmeldung wiederum innerhalb von 5 Werktagen unter Angabe des Unfallhergangs, Unfallverursachers sowie dessen Versicherung machen. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich über den Versicherer von BusinessBike.

Sie sind gerade im Ausland unterwegs? Kein Problem! Hier gehen Sie beim Händler in Vorleistung, heben die Belege auf und reichen Sie zu Hause bequem über das allgemeine Kontaktformular bei BusinessBike ein.

 

Diebstahl, Teilediebstahl und Vandalismus

Diebstahl und Vandalismus melden Sie innerhalb von 5 Werktagen zuerst bei der Polizei und anschließend beim BusinessBike-Händler. Bitte halten Sie dabei die Unterlagen der polizeilichen Anzeige bereit. Der Händler kümmert sich um die weitere Abwicklung direkt mit der Versicherung. Die Versicherung prüft den Diebstahl und teilt dem BusinessBike-Händler die Entscheidung mit.

Wie es weitergeht, wenn die Versicherung der Kostenübernahme zustimmt, erfahren Sie hier.

 

Hinweise:

Versicherungsdaten

Bitte halten Sie für die Meldung beim Fachhändler Ihre BusinessBike Card bereit.

Polizeiliche Unterlagen

Bei Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus legen Sie Ihrem ergänzend bitte auch die Unterlagen der polizeilichen Anzeige vor.

Gebrauchtes Fahrradschloss

Bei Verwendung eines gebrauchten Fahrradschlosses muss im Falle eines Diebstahls zusätzlich eine Kopie der Rechnung des Fahrradschlosses dem BusinessBike-Fachhändler vorgelegt werden.

Versicherungsmeldungen kurz vor dem Ende der Leasinglaufzeit

Steht der Leasingvertrag kurz vor dem regulären Ende, so achten Sie bitte darauf, dass die Meldung über den Fachhändler noch vor dem Ablauf der Leasinglaufzeit erfolgt.

Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen, die über die Versicherung nicht abgedeckt sind, z. B. Schrammen, sind direkt zwischen dem BusinessBike-Fachhändler und dem Nutzer zu vereinbaren. Diese zusätzlichen Kosten sind vom Nutzer selbst zu tragen und direkt dem BusinessBike-Fachhändler zu bezahlen.

 

Alle Details zur Vollkasko-Versicherung und deren Konditionen finden Sie in unseren Produktbedingungen, die Sie sowohl hier als auch im Info-Center des Portals downloaden können. Infos zum Versicherungsumfang haben wir zudem auch hier für Sie zusammengefasst.