Versicherung - Schäden - Diebstahl

Wie geht es nach der Meldung eines Diebstahls oder Totalschadens beim Fachhändler weiter?

Im Anschluss an die Meldung eines Diebstahls oder Totalschadens durch den Fachhändler über das Portal leitet die ENRA Versicherung die Prüfung des eingereichten Schadens in die Wege und geht in die Kommunikation mit dem Fachhändler, um alle benötigten Unterlagen anzufordern, die der Fachhändler daraufhin beim Nutzer einholt.

Nach Abschluss der Prüfung wird die Regulierungsentscheidung per E-Mail an den Fachhändler übermittelt - ggf. nebst Anforderung der Rechnung für das Ersatzrad.

Die Mitteilung einer positiven Regulierungsentscheidung berechtigt den Fachhändler zur  Herausgabe eines Ersatzrades zum mitgeteilten Freigabebetrag, den die ENRA im Anschluss direkt an den Fachhändler auszahlt.

Sobald die Freigabe erteilt wurde, nimmt der Fachhändler Kontakt mit dem Nutzer auf, um einen Termin für die Auswahl (sofern noch nicht erfolgt) und Übergabe des neuen BusinessBikes zu vereinbaren.

 

Wichtig:

Das Ersatzrad wird in den bestehenden Leasingvertrag eingesetzt. Es erfolgt somit keine neue Angebotserfassung für ein neues Leasing. Bitte beachten Sie, dass für neu eingereichte Angebote Leasingkosten und Gebühren anfallen.

Das das neue Rad in den laufenden Vertrag eingesetzt wird, ist bei der Auswahl des Ersatzrads unbedingt zu beachten, dass dieses den Vorgaben der Regulierungsfreigabe der ENRA entspricht:

  • Aus Versicherungsgründen sollte das ausgewählte Ersatzrad dem Wert des Vorgängers möglichst genau entsprechen.
  • Sollte das neue Rad günstiger sein, ist die Differenz durch Zubehör auszugleichen 
  • Sollte der Nutzer lediglich ein Rad finden, welches teurer ist als das vorherige, bitten wir den Fachhändler um Kontaktaufnahme über unser allgemeines Kontaktformular.
  • Sollte versehentlich ein neuer Leasingvorgang geschlossen werden, wird der neu geschlossene Vorgang kostenpflichtig rückabgewickelt. Weitere Details zur Rückabwicklung aufgrund einer fehlerhaften Diebstahl-Abwicklung finden Sie hier


Nach der Übergabe des Bikes und der Anpassung der Raddaten in unserem System erhält der Nutzer eine neue BusinessBike Card für das Ersatzrad.

Dem Arbeitgeber als Leasingnehmer wird zudem eine Zusatzvereinbarung zur Übertragung des Eigentums am Ersatzdienstrad auf die Leasinggesellschaft übermittelt, die ausgefüllt und sowohl vom Arbeitgeber als auch auch vom Fachhändler gegengezeichnet an die PEAC (Germany) GmbH zurückzusenden ist.


Was es für BusinessBike-Nutzer bezüglich der Meldung eines Versicherungsschadens und der entsprechenden Fristen zu beachten gibt, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Details zur Abwicklung eines Diebstahl-Falles für Fachhändler finden Sie wiederum hier.