Basics zum Leasing

Welche Räder können geleast werden?

BusinessBikern sind bei der Wahl ihres Traum-Bikes kaum Grenzen gesetzt! 

Leasingfähig bei BusinessBike sind

- alle Fahrräder, bei denen Sie selbst in die Pedale treten müssen (Räder ohne elektrische Tretunterstützung), darunter:

  • MTB Hardtails 
  • MTB Fullys 
  • Crossbikes 
  • Fatbikes 
  • Trekkingbikes 
  • Touringbikes 
  • Citybikes 
  • Urbanbikes 
  • Handbikes 
  • Hollandräder 
  • Kompakträder / Klappräder
  • Cruiser 
  • Single Speed Bikes 
  • Rennräder 
  • Cyclocross Bikes  
  • Triathlonbikes  
  • Fitnessbikes
  • Falträder
  • Lastenbikes
  • Liegeräder
  • Pedersen Bikes
  • Dreiräder 

, genauso wie 

- Pedelecs (E-Bikes mit elektronischer Tretunterstützung bis 25 km/h).  

 

Auch ermäßigte Räder können als BusinessBike geleast werden. Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils - also die Steuerlast für das Leasing-Bike gemäß der 0,25 %-Regel ist jedoch stets die unverbindliche Preisempfehlung (UVP). Ein Rabatt beim Fachhandelspartner hat somit zwar vergünstigende Auswirkungen auf die Leasingrate (Umwandlungsrate), nicht jedoch auf die Versteuerung des BusinessBikes. Auch der Übernahmepreis im Falle eines Kaufangebotes am Leasingende wird anhand des UVP berechnet. 

 

Bei Herstellern und Marken gibt es seitens BusinessBike grundsätzlich nur eine Vorgabe: Die CE-Zertifizierung muss sein. Damit sind Sie besser – weil sicher – unterwegs. Custom-Made-Bikes sind daher vom Leasing ausgeschlossen, da diese keine CE-Kennzeichnung aufweisen.  

Hinweis:

Leider hat sich der Hersteller Canyon Bicycles, dessen Räder ausschließlich im Direktvertrieb angeboten werden, zum jetzigen Zeitpunkt gegen eine Kooperation mit BusinessBike entschieden, sodass ein Leasing von Canyon Bikes derzeit ausgeschlossen ist. Für eine zukünftige Zusammenarbeit sind wir weiterhin offen und werden daher regelmäßig mit dem Hersteller in den Austausch gehen. Bis dahin können wir unglücklicherweise nur auf andere D2C-Marken (Direct-to-Consumer), wie beispielsweise ROSE Bikes oder PROPAIN Bicycles verweisen. 

 

Nicht leasingfähig sind neben E-Scootern auch sogenannte S-Pedelecs, (Speed Pedelecs), bei denen sich die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abschaltet. Diese werden rechtlich als Kraftfahrzeuge gewertet, für die besondere Versicherungsbedingungen und Steuerregelungen gelten. 

Darüber hinaus kommen auch gebrauchte Fahrräder zum jetzigen Zeitpunkt nicht als BusinessBike infrage. 

Alle Details finden Sie in unseren Produktbedingungen, die Sie sowohl hier als auch im Info-Center des Portals downloaden können. 

Good to know: 

Zum Wunsch-Bike gehört natürlich auch das richtige Zubehör! Zum Glück können diverse Zubehörteile in den Leasingvertrag mit aufgenommen werden. Alles zum Thema “leasingfähiges Zubehör” erfahren Sie hier