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Wer darf mein BusinessBike fahren?
Gemäß unseren Standard-Überlassungsbedingungen dürfen neben dem Arbeitnehmer (Nutzer) natürlich auch dessen Haushaltsangehörige das BusinessBike regelmäßig nutzen. Hierzu zählen:
- Ehepartner
- Lebensgefährten
- in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige
Der Arbeitgeber kann die Überlassungsbedingungen, die innerhalb des Unternehmens gelten sollen, jedoch anpassen und somit bezüglich Nutzung durch Dritte auch andere Bedingungen festlegen.
Im Hinblick auf den Versicherungsschutz gelten wiederum keine Einschränkungen. Egal, wer das BusinessBike nutzt, ob privat oder dienstlich – die Vollkasko-Versicherung gilt.