Allgemeine Informationen

Wer wird Leasingnehmer?

Vertrags- und somit Leasingnehmer wird der Arbeitgeber.

Er schließt den Rahmen-Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft und stellt seinen Mitarbeitern die von ihnen ausgewählten Leasing-Bikes zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung.

Die Details dieser Nutzungsüberlassung sind in den Überlassungsbedingungen festgelegt.  

Ein Kaufangebot am regulären Leasingende wird ggf. wiederum dem Nutzer, also Arbeitnehmer unterbreitet. Hintergrund ist die Übernahme der sogenannten Andienung durch BusinessBike am Ende der Vertragslaufzeit. 

Alle Details zu den Verträgen und Vertragsparteien erfahren Sie hier.

Selbständige, die ein Fahrrad über BusinessBike leasen, werden zugleich Leasingnehmer und  Nutzer.

In diesem Fall wir ein Kaufangebot ggf. natürlich gegenüber dem Selbständigen selbst unterbreitet.