Mit dem Abschluss des Rahmenvertrags, gehen für den Arbeitgeber keinerlei Kosten einher. Beim Bike-Leasing über die Gehaltsumwandlung spart er zudem sogar Kosten ein: Der Bruttolohn wird im Zuge der Gehaltsumwandlung um die Leasingrate reduziert, wodurch automatisch die darauf zu zahlenden Lohnnebenkosten sinken. Alles, was Arbeitgeber tun müssen, ist die Gehaltsabrechnung anzupassen.
Ungeachtet dessen hat der Arbeitgeber jedoch natürlich die Möglichkeit, sich auf Wunsch an den Leasingkosten seiner Mitarbeiter zu beteiligen, um ein Leasing für diese noch attraktiver zu machen.
Darüber hinaus steht es dem Arbeitgeber selbstverständlich frei, das Leasing alternativ als Gehaltsplus, also zusätzlich zum regulären Lohn anzubieten, wodurch für Arbeitnehmer auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils entfällt.
Finanzielle Vorteile bestehen für den Arbeitgeber auch in diesem Fall, da die Leasingraten in aller Regel als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Weitere Informationen zur Versteuerung finden Sie sowohl hier als auch auf unserer Website.
Der Aufwand für den Arbeitgeber ist bei beiden Leasing-Varianten übrigens gleichermaßen gering. Wir von BusinessBike nehmen Arbeitgebern das Meiste ab, gleichzeitig ersparen unsere volldigitalen Prozesse, die über das Echtzeit-Portal abgewickelt werden, sowohl Arbeitgebern und Arbeitnehmer als auch Fachhändlern lästigen Papierkram.
Einen Überblick über die Vorteile des BusinessBike-Leasings für Unternehmen erhalten Sie hier.