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Kann der Leasingvertrag aufgrund eines Störfalls frühzeitig beendet werden?
Die vorzeitige Beendigung des Vertrags im Rahmen eines Störfalls kommt immer dann in Betracht, wenn ein „wirtschaftlich wichtiger Grund“ vorliegt.
Ob dies der Fall ist, ist einzelfallabhängig, und kann beispielsweise bei Austritt eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen, Elternzeit, Langzeiterkrankung oder im Todesfall geprüft werden.
Eine frühzeitige Vertragsbeendigung ist jedoch nicht die einzige Option!
In vielen Fällen erweist sich beispielsweise ein Arbeitgeber- oder Nutzerwechsel als die bessere Alternative.
Bei Unterbrechung der Lohnfortzahlung kann zudem auch unser Arbeitgeber-Ratenschutz in Anspruch genommen werden.
Eine Übersicht aller Störfall-Szenarien inklusive der möglichen Lösungsoptionen unseres Störfallmanagements finden Sie hier.