Laufzeit eines Einzelabrufs
Die Laufzeit jedes Einzelleasingvertrages (Einzelabruf) beginnt nach Übernahme des Fahrrads zum Ersten des darauffolgenden Monats.
Beispiel:
Der Nutzer hat das Leasingrad am 15. Januar abgeholt, demnach beginnt der Leasingvertrag zum 1. Februar. Die Tage bis zum offiziellen Leasingbeginn sind kostenfrei.
Ausnahme:
Sofern die Übernahme des Rades zum 01. eines Monats erfolgt, so beginnt der Leasingvertrag noch am selben Tag und nicht im darauf folgenden Monat.
Jeder Einzelabruf wird für eine Laufzeit von 36 Monaten geschlossen.
Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags im Rahmen unseres “Störfallmanagements” ist in Ausnahmefällen, jedoch nur aus “wirtschaftlich wichtigem Grund” möglich. Ob ein solch wirtschaftlich wichtiger Grund vorliegt, kann beispielsweise bei Austritt eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen, Elternzeit oder Langzeiterkrankung geprüft werden.
Eine frühzeitige Beendigung des Vertrags ist jedoch nicht die einzige Option! Häufig erweist sich beispielsweise ein Arbeitgeber- oder Nutzerwechsel als die bessere Alternative. In vielen Fällen greift zudem auch unser Arbeitgeber-Ratenschutz.
Eine Verlängerung des Einzelabrufs ist wiederum grundsätzlich nicht vorgesehen.
Detaillierte Informationen zum Störfallmanagement und möglichen Lösungen finden Sie sowohl hier als auch auf unserer Website.
Laufzeit des Rahmenleasingvertrags
Der übergeordnete Rahmenvertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit beidseitig gekündigt werden. Es können danach keine weiteren Einzelabrufe mehr abgeschlossenen werden. Für bestehende Einzelabrufe gelten sämtliche Bedingungen bis zu deren Auslaufen und Abwicklung fort. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.