Jedem können einmal Fehler unterlaufen - So kann es vorkommen, dass bei der Erfassung des Leasingangebots durch den Fachhändler abweichende Bikedaten erfasst werden. Bemerken Arbeitnehmer die fehlerhaften Angaben bei der Angebotsprüfung nicht, werden diese in den Leasingvertrag aufgenommen. Aus Versicherungsgründen ist es sehr wichtig, in derartigen Fällen die korrekten Daten nachträglich zu hinterlegen. Gleiches gilt, wenn ein Bike aus Kulanz des Fachhändlers getauscht wird.
Was sind Raddaten?
- Markenname
- Modellname
- Modelljahr
- Rahmenmaterial
- Radtyp (Fahrrad/Pedelec)
- Fahrradgruppe (z.B. MTB Hardtail, Rennrad, Trekkingbike)
- Rahmenfarbe
- Laufradgröße
- Fahrradschloss
- Zubehör
Hinweis:
Sollten abweichende Preisangaben getätigt worden sein, ist eine nachträgliche Korrektur leider nicht mehr möglich.
Wer kann Raddaten korrigieren?
Anders als bei der Änderung von Stammdaten (Unternehmensdaten und persönliche Daten) erfolgt die Mitteilung geänderter Raddaten nicht durch den Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer, sondern durch den jeweiligen Fachhändler. Dieser teilt uns die Änderung einfach über das allgemeine Kontaktformular mit. BusinessBike wird die korrigierten Daten daraufhin im System hinterlegen und an die Leasinggesellschaft sowie die Versicherung übermitteln.
Fällt die Abweichung der Raddaten vor Übernahme des BusinessBikes auf, bitten wir um Stornierung und erneute Angebotsunterbreitung durch den Fachhändler. Details zur Stornierung finden Sie hier.
Was ist zu tun, wenn während des Leasings ein Radtausch erfolgen muss?
Was im Gewährleistungs- bzw. Garantiefall während der Leasinglaufzeit zu tun ist, haben wir für Arbeitnehmer hier zusammengefasst. Eine Aktualisierung der Daten ist zudem natürlich auch immer dann erforderlich, wenn im Falle bei Diebstahl, Totalschaden oder Gewährleistungsfall gegenüber dem Fachhändler oder aus Kulanz ein Austausch des Rades vorgenommen wird. Zu den Hinweisen zur richtigen Vorgehensweise im Versicherungsfall geht's hier entlang.
Wie Sie als Fachhändler bei einem Radtausch vorgehen - sei es aus Kulanz, aufgrund von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen oder bei Diebstahl bzw. Totalschaden -, können Sie hier nachlesen.