Störfallmanagement (Ausfallmanagement)
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Wann kommt eine vorzeitige Vertragsauflösung mit Kauf durch den Arbeitgeber in Betracht und wie wird diese abgewickelt?

Bei Vorliegen eines „wirtschaftlich wichtigen Grundes“ kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. 

Der Arbeitgeber erhält in diesem Zusammenhang ein Kaufangebot über die Restleasingraten zzgl. Restwert.

Macht der Arbeitgeber hiervon Gebrauch, so kann er das Bike anschließend an den Mitarbeiter weiterveräußern bzw. mit dem letzten Nettogehalt verrechnen.  

Für die Kaufangebotsanforderung ist die Mitteilung der wirtschaftliche Begründung sowie des Austrittsdatums des Mitarbeiters zwingend erforderlich, da die Bewilligung einzelfallabhängig ist. Die Annahme des Angebots wird nach Unterzeichnung durch eine zeichnungsberechtigte Person verbindlich.

Die Rechnung der Leasinggesellschaft geht dem Arbeitgeber postalisch zu. Sobald die Rechnung beglichen ist, geht das Bike automatisch in dessen Eigentum über. 

 

Die Vorteile der vorzeitigen Vertragsauflösung für den Arbeitgeber: 

  • Die Kosten der Abwicklung können im Zuge eines Weiterverkaufs an den Mitarbeiter vollumfänglich an diesen weiter berechnet werden.

Die Vorteile für den Arbeitnehmer: 

  • Das  BusinessBike geht im Zuge eines Weiterverkaufs nach Austritt aus dem Unternehmen ins Eigentum des bisherigen Nutzers über.


Eine Übersicht sämtlicher Lösungen, die im Rahmen eines sogenannten “Störfalls”  - etwa bei Ausscheiden eines Mitarbeiters, Elternzeit oder Langzeiterkrankung - je nach Sachlage in Betracht kommen, finden Sie hier.

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Meldung eines Störfalls ausschließlich durch den Arbeitgeber (Hauptansprechpartner oder Bevollmächtigtererfolgen kann. Arbeitnehmer bitten wir daher, sich bei Eintritt eines Störfalls an den BusinessBike-Verantwortlichen ihres Unternehmens zu wenden.  

Zugang zum Störfallformular erhalten Arbeitgeber jederzeit auch über unser Echtzeit-PortalWie das funktioniert können Sie hier nachlesen.