Störfallmanagement (Ausfallmanagement)
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Was ist das Rücknahmeversprechen?

Nimmt das Leben ungeahnte Wendungen, haben wir eine einfache Lösung: 

Egal ob Kündigung, Elternzeit oder längere Krankheit - für laufende Leasingverträge nehmen wir Bikes von Mitarbeitenden bei Störfällen“ kostenfrei zurück. 

Beim Rücknahmeversprechen wird der Leasingvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach der Störfallmeldung durch den Arbeitgeber vorzeitig aufgelöst und BusinessBike - tritt als Käufer ein, sodass weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer Übernahmekosten entstehen.

Die Abholung beim Mitarbeiter oder am Unternehmensstandort wird daraufhin zum Monatsende des auf die Störfallmeldung folgenden Monats in die Wege geleitet.  

Wichtig:

Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Informationen, wie in etwa die Angaben zur Abholadresse, in der Störfallmeldung vollständig und korrekt angegeben sind, um einen reibungslosen Ablauf der Rücknahme zu gewährleisten. Zudem ist das Bike bis zur erfolgreichen Abholung gegen Beschädigungen, Abhandenkommen und Diebstahl zu sichern.

 

Der Vorteil einer Rückgabe für den Arbeitgeber:

  • Für die Inanspruchnahme fallen keine Gebühren an.

Der Vorteil einer Rückgabe für den Arbeitnehmer:

  • Auch für Nutzer ist die Rückgabeprozess gebührenfrei.

Unter welchen Bedingungen kann das Rücknahmeversprechen in Anspruch genommen werden?  

Bei allen Einzelleasings, deren Quickstart bzw. Angebot anhand der Arbeitgeber-ID vor dem 01.03.2022 eingereicht wurden, gilt ein umfassendes Rücknahmeversprechen ab dem 7. Monat der Laufzeit.   

Sofern der Quickstart bzw. das Angebot anhand der Arbeitgeber-ID zwischen 01.03.2022und 31.01.2023 eingereicht wurde, lösen wir unser Rücknahmeversprechen bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod des Nutzers bereits vor dem 7. Monat der Laufzeit ein.  

Für  Quickstart bzw. Angebote anhand der Arbeitgeber-ID, die ab dem 01.02.2023 eingereicht wurden, gilt: Im Rahmen des Rücknahmeversprechens nehmen wir unsere Bikes bereits ab dem ersten Monat – jetzt auch im Falle von Verbeamtung oder Erwerbsminderungsrente.  

 

  

Eine Rückgabe ist jedoch nicht zwingend „das Mitel der Wahl“ – vielmehr bietet sich in zahlreichen Fällen als bevorzugte Lösung alternativ beispielsweise der kostenlose „Arbeitgeberwechsel“ oder „Nutzwechsel“ an.  

In vielen Fällen greift zudem auch unser Arbeitgeber-Ratenschutz, wie folgende Gegenüberstellung zeigt:

 

 

Eine Übersicht sämtlicher Lösungen, die im Rahmen eines sogenannten “Störfalls”  - etwa bei Ausscheiden eines Mitarbeiters, Elternzeit oder Langzeiterkrankung - je nach Sachlage in Betracht kommen, finden Sie hier.

 

Hinweis: 

Die Meldung eines Störfalls und der gewünschten Lösungsoption kann nur durch den Arbeitgeber (Hauptansprechpartner oder Bevollmächtigter) erfolgen. Arbeitnehmer wenden sich bezüglich eines Störfalls daher bitte an den BusinessBike-Verantwortlichen ihres Unternehmens.  

Arbeitgeber mit Zugang zum BusinessBike Portal bitten wir, Störfallmeldungen ausschließlich über das Portal vorzunehmen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. Kunden ohne Portalzugang haben die Möglichkeit, Störfallmeldungen mit Hilfe unseres Störfallformulars einzureichen.